Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Website www.highlightcubes.de sowie deren mobile Anwendungen.

Wir, die Eventhighlighter GbR, sind bestrebt, unsere Website und mobilen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen – gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) sowie der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 in Verbindung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Stand der Barrierefreiheit

Unsere Website ist in weiten Teilen barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die digitale Barrierefreiheit zu verbessern und bestehende Barrieren abzubauen.

Bereiche, die aktuell noch nicht vollständig barrierefrei sind:

  • PDF-Dokumente und Formulare
  • Alternativtexte für Bilder
  • Verständlichkeit und einfache Sprache in Fachbereichen
  • Werbegrafiken mit Pflichtinformationen

Diese Inhalte werden sukzessive überarbeitet.

Unverhältnismäßige Belastung

Einige Inhalte können derzeit nicht vollständig barrierefrei angeboten werden. Insbesondere bei älteren oder extern erstellten Dokumenten ist der Aufwand für eine vollständige Überarbeitung hoch. Nach sorgfältiger Prüfung gemäß Artikel 5 der EU-Richtlinie 2016/2102 haben wir entschieden, zunächst die am häufigsten genutzten Inhalte barrierefrei zu gestalten.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Nicht barrierefreie Inhalte im Detail

PDF-Dokumente und Formulare
Einige PDF-Dateien sind derzeit noch nicht barrierefrei. Bei neu erstellten Dokumenten achten wir zunehmend auf Barrierefreiheit.
Benötigen Sie ein bestimmtes Dokument in barrierefreier Form, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: die@eventhighlighter.de
Bitte geben Sie an, um welches Dokument es sich handelt, in welcher Form Sie es benötigen und wohin wir es senden sollen.

Einfache Sprache
Unsere Inhalte enthalten teilweise komplexe Fachbegriffe aus den Bereichen Eventplanung, Veranstaltungstechnik und Digitalisierung. Eine vollständige sprachliche Vereinfachung ist daher nicht immer möglich.

Werbegrafiken mit Pflichtinformationen
Einige Werbegrafiken enthalten gesetzlich vorgeschriebene Informationen (z. B. technische Angaben), die im Bild selbst dargestellt werden müssen. Dies kann die barrierefreie Darstellung erschweren.
Benötigen Sie bestimmte Informationen, kontaktieren Sie uns unter die@eventhighlighter.de. Weitere Informationen finden Sie ggf. auch unter: https://www.dat.de/co2/

Bilder, Grafiken, Texte
Wir ergänzen schrittweise Alternativtexte für Bilder und überarbeiten Struktur und Lesbarkeit unserer Texte fortlaufend.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung. Eine externe Prüfung der Barrierefreiheit ist in Planung.

Kontakt und Feedback

Sollten Ihnen Mängel bei der Barrierefreiheit unserer Website auffallen oder benötigen Sie bestimmte Inhalte in einer barrierefreien Version, kontaktieren Sie uns bitte:

Eventhighlighter GbR
David Olbrisch, Constantin Held
Feckelsberg 9
51766 Engelskirchen
Deutschland
Telefon: +49 (0) 2263 / 9526115
E-Mail: die@eventhighlighter.de
Website: www.eventhighlighter.de

Durchsetzungsverfahren in Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Website nicht barrierefrei ist oder Sie auf eine Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.

Diese Stelle ist beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) angesiedelt. Ihre Aufgabe ist es, Beschwerden über Verstöße gegen die Barrierefreiheitsanforderungen bei Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zu prüfen – auf Grundlage der EU-Richtlinie 2016/2102, des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW).

Stellt die Durchsetzungsstelle fest, dass Barrieren vorliegen, kann sie die betreffende Stelle auffordern, diese zu beseitigen. Wenn die Stelle der Aufforderung nicht nachkommt, besteht die Möglichkeit, dass anerkannte Verbände im Sinne des BGG NRW rechtliche Schritte einleiten.

Kontakt zur Durchsetzungsstelle in NRW:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesbehindertenbeauftragter NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Telefon: 0211 855-3451
E-Mail: durchsetzungsstelle-nrw@mags.nrw.de
Webseite: www.mags.nrw/durchsetzungsstelle-barrierefreie-informationstechnik